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Unter bestimmten Umständen kann es dazu kommen, dass Zweifel hinsichtlich der Fahreignung eines Motorfahrzeuglenkers entstehen. In diesen Fällen wird durch das zuständige Strassenverkehrsamt eine Abklärung der Fahreignung angeordnet, die der Einschätzung des künftigen Fahrverhaltens des betreffenden Motorfahrzeuglenkers dient. Im Bereich der verkehrspsychologischen Fahreignungsdiagnostik geht es dabei meist um die Frage der charakterlichen Fahreignung und die Frage der kognitiven Fahreignung.
Sind Sie mit solchen Zweifeln hinsichtlich Ihrer charakterlichen und/oder kognitiven Fahreignung konfrontiert, können Sie sich mit mir in Verbindung setzen, um eine verkehrspsychologische Untersuchung zu vereinbaren.
Die Ergebnisse und Empfehlungen aus dieser Untersuchung werden dokumentiert in einem verkehrspsychologischen Gutachten. Dieses Gutachten wird in der Regel spätestens drei Wochen nach der Untersuchung abgeschlossen und dem zuständigen Strassenverkehrsamt zugestellt. Als begutachtete Person erhalten Sie danach ein Exemplar des Gutachtens sowie die Informationen zum weiteren Vorgehen direkt vom Strassenverkehrsamt.
Charakterliche Fahreignung
Wer gegen das Strassenverkehrsgesetz verstösst, hat sich je nach Anzahl und/oder Schwere der Widerhandlung(en) einer Begutachtung hinsichtlich der charakterlichen Eignung zum Lenken von Motorfahrzeugen zu unterziehen. Oft erfolgt gleichzeitig mit der Anordnung einer Fahreignungsabklärung ein vorsorglicher Entzug des Führerausweises. Im Rahmen der Begutachtung ist abzuklären, ob bei der betreffenden Person von einem erhöhten Risiko für weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz ausgegangen werden muss.
Falls Sie sich einer solchen Abklärung der charakterlichen Fahreignung unterziehen müssen, werden Sie zum einen bestimmte standardisierte Leistungstests und Fragebogen bearbeiten und zum anderen im Rahmen eines explorativen Interviews Stellung nehmen können zu den aktenkundigen Vorfällen im Strassenverkehr sowie zu weiteren Aspekten, die im Zusammenhang mit dem Fahrverhalten als relevant erachtet werden.
Kognitive Fahreignung
In gewissen Situationen (z.B. bei Eingang eines Gesuchs um Erteilung eines Lernfahrausweises der höheren Motorfahrzeugkategorien) ordnet das zuständige Strassenverkehrsamt auch eine Abklärung der kognitiven Leistungsfähigkeit zum Lenken von Motorfahrzeugen an. Hier geht es um die Frage, ob die betreffende Person über die nötigen kognitiven Leistungsreserven verfügt, um als Fahrer bzw. als Fahrerin sicher am motorisierten Strassenverkehr teilnehmen zu können.
Geht es um die Frage der kognitiven Leistungsfähigkeit, liegt der Schwerpunkt auf einer ausgedehnteren testpsychologischen Untersuchung, das explorative Interview nimmt demgegenüber in der Regel weniger Raum ein.